Corona-Maßnahmen

Corona-Datenerhebung:

Liebe Besucherin, lieber Besucher des U_Turn Schwabmünchens,

wir freuen uns dass wir wieder öffnen können.

Corona-Hygienekonzept U-Turn

Das folgende Konzept richtet sich nach der 15. Bayerischen Infektionsschutzmaßnahmenverordnung vom 24.11.2021 und den Empfehlungen des Bayrischen Jugendrings; das Konzept ist vorläufig bis 02.04.2022 gültig.

  1. Zugang, Nutzfläche der Jugendarbeit und zulässige Personenzahl

Der Zugang zum Grundstück ist einzige über die Einfahrt von der Museumstraße aus möglich. Ebenfalls gibt es nur einen Eingang ins Gebäude von der Einfahrt aus. Somit ist ein Einbahnverkehr im Regelbetrieb nur schwer umsetzbar. Lediglich bei Veranstaltungen wie Konzerten oder Partys wird ein Einbahnverkehr für sinnvoll erachtet und durchgesetzt.

Folgende Bereiche/Räume werden genutzt:

Der Außenbereich (58,8 m2), der Eingangsbereich (15,2 m2), die WCs – Mädchentoilette (2,5 m2) und Jungentoilette (4,75 m2) – im Erdgeschoss (können aufgrund ihrer Größe nur einzeln benutzt werden), der Jugendraum „Länz“ im EG (60 m2), der Mädchenraum (33,2 m2) im 1. OG, das Studio (16,72 m2) im 1. OG und das Büro (16 m2).

Es gibt aktuell keine zugewiesene m2-Anzahl pro Person und keine Personenobergrenze für den Offenen Betrieb.

Die Türen werden regelmäßig desinfiziert.

Das komplette 2. OG ist von der Nutzung durch BesucherInnen ausgeschlossen, ausgenommen davon sind die Nutzung für Ferienprogramm-Aktionen sowie externe Nutzungen (jeweils mit max. 10 Personen).

Durch Einschränkungen des Brandschutzes ergibt sich eine maximale Personenanzahl von 40 Personen, welche sich zeitgleich im Gebäude befinden dürfen (maximal 10 Personen im ersten und zweiten OG).

Eine Regulierung der BesucherInnen-Zahl über eine Einschränkung der Parkmöglichkeiten ist nicht gegeben, da keine eigenen Parkplätze zur Verfügung stehen. Die MitarbeiterInnen kontrollieren regelmäßig die Zahl der anwesenden Personen und regulieren ggf. die BesucherInnen-Zahl.

  1. Kontaktbeschränkungen und Gruppengröße

Aktuell gibt es keine Kleingruppenregelung für den Offenen Betrieb.

  1. Maskenpflicht und Abstandsregelung

Es besteht im Innenbereich eine Pflicht zum Tragen einer Maske. BesucherInnen unter 16 Jahren müssen eine Mund-Nasen-Bedeckung (OP-Maske oder FFP2-Maske) tragen, BesucherInnen ab 16 Jahren und Mitarbeitende haben die Pflicht, eine FFP2-Maske zu tragen.

Generell besteht eine Abstandspflicht von 1,5 m zwischen Personen. Wo dies nicht möglich ist, muss eine Maske getragen werden (s. oben). Diese Regelung entfällt bei Personen, die nicht von der allgemeinen Kontaktbeschränkung zueinander betroffen sind (z. B. Personen eines Haushaltes).

In folgenden Fällen muss keine Maske getragen werden:

  1. Wenn gewährleistet werden kann, dass der Abstand von 1,5 m stets eingehalten werden kann,
  2. wenn man an einem festen Platz sitzt/steht.
  1. Testpflicht und 3G-Regel

Für den Besuch geschlossener Räume gilt die 3G-Regel. Die BesucherInnen und Mitarbeitenden müssen daher entweder einen vollständigen Impfschutz nachweisen ((digitaler) Impfpass) oder einen Genesenennachweis liefern (Attest von Arzt oder Gesundheitsamt).

  1. Datenerhebung zum Infektionsschutz

Alle BesucherInnen und KooperationspartnerInnen/dienstliche Kontakte des Jugendzentrums müssen in einer Liste oder in der luca-App festgehalten werden, in welcher der Zeitraum der Anwesenheit sowie Kontaktdaten zur sicheren Erreichbarkeit dokumentiert werden. Diese Liste wird zu Rückverfolgungszwecken bei Corona-Verdachtsfällen und zur Weitergabe an das Gesundheitsamt für 1 Monat für Dritte unzugänglich aufbewahrt. Danach werden die Daten gelöscht. Ohne das Eintragen in diese Liste/Anmeldung per QR Code über die App, darf das Gelände nicht betreten werden. Die Daten werden bis zur Löschung vertraulich behandelt und ausschließlich zu oben genanntem Zweck verwendet.

  1. Verhaltensregeln im Außenbereich

Im Außenbereich gibt es keine Maskenpflicht. Der Mindestabstand zwischen den Personen von 1,5 m muss, soweit möglich, zu jeder Zeit eingehalten werden. Die Allgemeinen Hygieneempfehlungen (Aushänge) sind zu beachten.

  1. Verhaltensregeln in der Einrichtung

Wer sich im Innern des Hauses aufhält, muss einen Mund-Nasen-Schutz tragen und einen 3G-Nachweis vorlegen (siehe oben). Auch hier gelten die allgemeinen und aktuellen Hygiene- und Abstandsregeln (Händewaschen, Verzicht auf Körperkontakt und Begrüßungsrituale, Abstand einhalten, etc.). Eine Laufrichtung im Innenbereich ist aufgrund der räumlichen Gegebenheiten nicht zu beachten.

Die Maske kann nach Erreichen des Platzes abgenommen werden.

Für ein Beratungsgespräch werden die Büro-Räumlichkeiten im 1. OG in Anspruch genommen.

7.1 Jugendräume

Der Thekenbereich ist durch Abstandsmarkierungen so gestaltet, dass hier der vorgegebene Abstand eingehalten werden kann und keine Trennscheibe nötig ist.

Das Spielen von Kartenspielen ist gestattet, wenn sich alle Beteiligten zuvor die Hände gründlich waschen oder desinfizieren.

Die Nutzung der Playstation darf unter Einhaltung der Abstandsregeln erfolgen. Die Controller sowie die Queues und Kugeln beim Billard müssen nach der Nutzung und vor dem Wechsel desinfiziert werden.

Auch der Kickertisch muss nach jeder Nutzung desinfiziert werden.

7.2 Büroräumlichkeiten/Mitarbeiter-Bereiche

BesucherInnen dürfen nur für Beratungen oder Gespräche in die Büroräumlichkeiten. Das Büro wird genau wie die anderen Räume regelmäßig mind. 10 Min. je volle Stunde gelüftet.

Eine Team-Besprechung und/oder eine Besprechung mit Gästen und KooperationspartnerInnen findet aus Platzgründen entweder im Mädchenraum oder im Mehrzweckraum im 2. OG mit ausreichend Belüftung statt.

7.3 Aktions-Räume

Das Studio und die Werkstatt (2. OG) können mit entsprechender Gruppengröße und den jeweiligen Abstands- und Maskenregelungen genutzt werden. Hier ist darauf zu achten, die jeweilige Aktion so zu planen, dass die aktuellen Vorgaben umgesetzt werden können.

  1. Speisen und Getränke

Es gibt keine Einschränkungen mehr.

Falls eine Maskenpflicht besteht, darf die Maske zum Essen und Trinken in den Jugendräumen kurzzeitig abgenommen werden.

  1. Allgemeine Hygiene-Maßnahmen

Es wird eine regelmäßige Reinigung von Türklinken, PS4-Controllern, Billard-Queues und ähnlichen häufig berührten (Einrichtungs-)Gegenständen mit Desinfektionsmittel (direkt nach Nutzung, bzw. spätestens alle zwei Stunden) vorgenommen. Die Räumlichkeiten werden im Regelbetrieb mindestens einmal stündlich für mindestens zehn Minuten mit Querlüftung belüftet. Falls es möglich ist, werden die Räume permanent belüftet.

Schutzkleidung:

Eine Mund-Nasen-Bedeckung ist in den oben genannten Situationen verpflichtend. Falls keine Masken vorhanden sind, werden diese auch vom Haus zur Verfügung gestellt. Wer sich weigert, eine Maske zu tragen, wird vom Grundstück verwiesen.

Auch für die MitarbeiterInnen gilt die Pflicht zum Tragen einer FFP2 Maske in jenen Situationen.

BesucherInnen sowie Mitarbeitende werden dazu angehalten, auf eine regelmäßige Handhygiene und die Einhaltung der Hust-Nies-Etikette zu achten.

  1. Nutzung und Reinigung der Sanitäranlagen

Die Toiletten können nur einzeln benutzt werden. Seifen- und Desinfektionsmittelspender stehen in und vor den Toiletten zur Verfügung. Die Lufttrockner für Hände in den BesucherInnen-WCs dürfen bis auf Weiteres nicht mehr benutzt werden, da sie das Ansteckungsrisiko erhöhen. Stattdessen werden Einmalhandtücher zur Verfügung gestellt.

Die Toiletten werden nachts und in den Reinigungspausen geöffnet und so „gelüftet“, da für sie keine sonstige Belüftungsmöglichkeit besteht.

Die MitarbeiterInnen-Toilette darf ebenfalls nur einzeln genutzt werden und wird ständig mit einer Kippstellung des Fensters belüftet.

Eine Reinigung der Kontaktflächen in den Toiletten des Erdgeschosses findet mindestens einmal am Tag mit Desinfektionsmittel statt, bei erhöhter Nutzung auch mehrmals am Tag.

Die normale Reinigung der Toiletten findet ansonsten zweimal wöchentlich durch die Reinigungsfachkraft der Stadt statt.

  1. Ausschluss von der Teilnahme an Angeboten des Jugendzentrums

Personen, welche coronaspezifische Krankheitssymptome aufweisen, ist der Zutritt zum Grundstück nicht gestattet. Dasselbe gilt für ungeimpfte Personen, die aus Risikogebieten kommen (in den letzten 14 Tagen) und keinen aktuellen negativen Test vorweisen können. Ebenso dürfen Personen, welche wissentlich Kontakt zu einem oder einer COVID-19-Infizierten hatten oder selbst erkrankt sind, nicht auf das Gelände. Bei Auftreten von coronaspezifischen Symptomen/unspezisfischen Allgemeinsymptomen oder der Benachrichtigung, dass man Kontakt zu einer/einem Infizierten hatte, während des Aufenthalts im Jugendzentrum muss das pädagogische Personal/die Einrichtungsleitung sofort verständigt und das Gelände verlassen werden. Die Einrichtungsleitung ist dazu verpflichtet, derartige Vorfälle dem Gesundheitsamt zu melden und das weitere Vorgehen mit diesem abzusprechen.

Wer keinen 3G-Nachweis vorweisen kann, wird ebenfalls von der Teilnahme an Angeboten des Jugendzentrums ausgeschlossen.

  1. Ansprechpersonen in der Einrichtung zu Fragen bezüglich Corona

Verantwortliche_r für das Hygienekonzept: Nicole Michl (n. michl@kjr-augsburg.de)

Datenschutzbeauftragte_r im U_Turn: Harald Grießer (h.griesser@kjr-augsburg.de)

Datenschutzbeauftragte_r des Trägers: Melanie Zacher (m.zacher@kjr-augsburg.de)

Gültig ab dem 23.03.2022